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Samstag
20.09.2008

Der Schweizerische Presserat hat eine Beschwerde gegen die Zeitung «Sonntag» teilweise gutgeheissen, wie der Presserat am Freitag mitteilte. Ende Februar 2008 vermeldete der «Sonntag», der damalige UBS-Präsident Marcel Ospel trete nun doch spätestens nach einem Jahr zurück. Die Zeitung berief sich dabei auf ein autorisiertes Statement eines UBS-Pressesprechers. Die UBS gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat und beanstandete, der «Sonntag» habe das Zitat des Pressesprechers unabgesprochen abgeändert und damit das Statement entstellt und verfälscht.

Der Presserat stellte in seiner Stellungnahme klar, dass es nicht darauf ankommen kann, ob Marcel Ospel in der Folge tatsächlich zurückgetreten ist oder nicht. Massgebend für die berufsethische Beurteilung sei vielmehr die Situation, wie sie sich für «Sonntag» zum Zeitpunkt der Veröffentlichung präsentierte. Durch die inhaltliche Veränderung des Zitats des Pressesprechers habe die Leserschaft den unzutreffenden Eindruck erhalten, der Rücktritt Ospels nach spätestens einem Jahr sei durch das Statement des im Bericht namentlich genannten UBS-Sprechers bestätigt gewesen. Wenn «Sonntag» von diesen Rücktrittsabsichten bereits aus anderen, zuverlässigen Quellen Kenntnis hatte, hätte sie diese gegenüber der Leserschaft so weit möglich nennen müssen, hielt der Presserat fest.

Arthur Rutishauer, stellvertretender Chefredaktor vom «Sonntag», der den umstrittenen Anriss auf der Frontseite selber verfasst hatte, gesteht zu, dass seine Formulierung etwas unglücklich ausgefallen sei. Konkret lautet der entscheidende Satz: «Wie sein Sprecher Christoph G. Meier gegenüber dem `Sonntag` sagt, hat sich Ospel zwar bereit erklärt, noch maximal ein Jahr an der Spitze der UBS zu bleiben - doch für die Zeit danach habe er definitiv `keine Pläne mehr`.» Rutishauser ist der Meinung, wenn man den Satz genau lese, erkenne man, dass die Formulierung «definitiv» nicht von Meier stamme, da sie nicht in Anführungszeichen stehe. Dennoch müsse er im Nachhinein zugestehen, dass die Trennung zwischen Zitat und Nicht-Zitat zu unklar gewesen sei. Allerdings kann er nicht ganz nachvollziehen, weshalb die UBS die Beschwerde derart radikal durchgezogen habe. «Immerhin haben wir die Unklarheit in der nächsten Ausgabe in einer Box klargestellt.» Von einem sinnentstellenden Text könne nicht die Rede sein, zudem sei der damals dargestellte Sachverhalt bekanntlich in allen Punkten eingetroffen.