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Samstag
07.05.2011

Der Presserat hat eine Beschwerde der Eltern des Tennisspielers Stanislas Wawrinka gegen «24 heures» teilweise gutgeheissen. Im Artikel «Les parents Wawrinka accusés de despotisme» von Sylvain Müller geht es um Vorwürfe von 55 Erziehern und Hilfskräften des Centre Social et Curatif de St-Barthélémy an das Ehepaar Wolfram und Isabelle Wawrinka, die das Zentrum zusammen verwalten. Die Mitarbeiter beschwerten sich in einer Petition über die internen Spannungen im Heim, worunter die 80 mehrfach behinderten Bewohner leiden würden.

Der Presserat hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Verstossen hat «24 heures» mit der Berichterstattung gegen Ziffer 3 der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten (Anhörung bei schweren Vorwürfen), da die Kläger nicht zu den konkreten Vorwürfen angehört worden seien. Zwar sei Kontakt zum Ehepaar aufgenommen worden, aber es reiche nicht, die Betroffenen vor der Publikation mit vagen Fragen zu kontaktieren. Im Gegenteil, es sei Pflicht, dass die Personen mit den konkreten Vorwürfen konfontiert werden. Nicht verletzt hat die Zeitung laut Presserat hingegen die Ziffern 1, 3 (bezüglich Entstellung), 7 und 9.