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Dienstag
29.03.2005

Als Information für Schutz vor Spam hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Dienstag eine Broschüre veröffentlicht. Leider sind viele der Tipps eher banaler Natur, wie folgende Beispiele zeigen: Vorsicht bei der Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse, Spam-Filter aktivieren und niemals eine per Werbe-SMS mitgeteilte Telefonnummer wählen. Und auch bei der Beschreibung der Funktionsweise von Spamming per E-Mail oder SMS ist die Broschüre wenig hilfreich. Sie zeigt nämlich lediglich auf, dass es auf Schweizer Ebene nicht viele rechtliche Mittel gebe, um Spam Einhalt zu gebieten, da es sich um ein weltweites Phänomen handle. Erst eine in Aussicht stehende Revision des Fernmeldegesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb würden es (vielleicht) erlauben, den Massenversand elektronischer Werbebotschaften durch ein Spam-Verbot besser zu bekämpfen.

Sinnvoller sind die vom Bakom regelmässig veröffentlichten Informationsdossiers. Diese sind unter der Rubrik «Praktische Infos» der Bakom-Website verfügbar. So ist seit Ende Februar 2005 ein Informationsdossier über den Wechsel zu einem anderen Telecomanbieter erhältlich. Ausserdem wird die Broschüre über die Mehrwertdienstnummern (0900, 0901 und 0906) zurzeit aktualisiert, um die Änderungen der Verordnungen zu berücksichtigen, die zur Verbesserung des Konsumentenschutzes beigetragen haben. Schliesslich ist Ende April die Veröffentlichung von Informationsblättern zum Thema SMS und MMS vorgesehen. Darin wird auf die Frage von Werbung und Angeboten im Zusammenhang mit Mehrwertdienstnummern eingegangen. - Mehr dazu: http://www.bakom.ch