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Donnerstag
10.07.2008

Im europäischen Rechtsstreit um die Musik-Fusion von Sony und Bertelsmann haben sich die beiden Konzerne durchgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Donnerstag in Luxemburg einen zwei Jahre alten Beschluss der ersten Instanz. Diese hatte damals die Genehmigung der EU-Wettbewerbshüter für den 2004 erfolgten Zusammenschluss der Bertelsmann-Musiksparte BMG mit Sony Music aufgehoben. Die EU-Kommission hatte nach dem Richterspruch die Wettbewerbsuntersuchung des Vorhabens völlig neu aufgerollt und genehmigte es im vergangenen Oktober erneut ohne Auflagen. Ein Bertelsmann-Sprecher begrüsste die Entscheidung. Sie werde nun detailliert geprüft, sagte er am Donnerstag.

Sony und BMG hatten sich im Jahr 2004 zum zweitgrössten Musikkonzern der Welt zusammengeschlossen. Damit war der Konzentrationsprozess in der von einem massiven Strukturwandel betroffenen Branche weiter vorangetrieben worden. Der Verband der unabhängigen Plattenfirmen (Impala) klagte gegen die Erlaubnis der EU-Kommission zu der Musik-Fusion. Das europäische Gericht erster Instanz befand, die Prüfung der Kommission sei nicht ausreichend detailliert gewesen und ordnete eine erneute Prüfung an.

Diese ist inzwischen erfolgt und hatte zum Ergebnis, dass die Fusion trotzdem ohne Auflage genehmigt wurde. Jetzt stellte der Europäische Gerichtshof auf Betreiben von Bertelsmann und Sony fest, dass schon die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes zu einer erneuten Prüfung fehlerhaft war.