Die EU-Kommission hat den Zusammenschluss der Bertelsmann-Musiksparte BMG mit Sony-Music erneut ohne Auflagen gebilligt. Die Transaktion werfe keine Wettbewerbsprobleme auf. Das teilte die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes am Mittwoch in Brüssel nach einer achtmonatigen Untersuchung mit. Kroes stand unter besonderem Druck, da das EU-Gericht in Luxemburg im Juli 2006 die erste Billigung der Kommission für dieses Vorhaben aus dem Jahr 2004 gekippt hatte. Das Gericht hatte geurteilt, die Kommission habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Unternehmen zusammen über keine dominante Marktposition verfügten oder diese erreichen könnten.
Unabhängige Musikproduzenten hatten gegen den Kommissionsentscheid geklagt. Bertelsmann und Sony gingen in Berufung. Der Fall musste deshalb von den Wettbewerbshütern komplett neu aufgerollt werden. Die Kommission erläuterte, sie habe bis ins Detail alle nationalen Märkte für Musikträger aller Art überprüft. Dabei gilt es festzustellen, ob der Wettbewerb durch ein beherrschendes Unternehmen beschränkt und zum Schaden der Konsumenten deshalb zum Beispiel überhöhte Preise durchgesetzt werden können. Die Behörde wertete alle Grosshandels- und Endverbraucherpreise für CD der führenden Musikverlage im Europäischen Wirtschaftsraum von 2002 bis 2006 aus. Die Sichtung von Millionen von Daten habe keine Hinweise auf geheime Preisabsprachen ergeben. Auch Lizenzen für die digitale Vermarktung seien begutachtet worden. - Siehe auch: Fusion zum weltgrössten Musikverlag abgeschlossen
Und Sony BMG will ins Musikverlagsbusiness expandieren
Mittwoch
03.10.2007