Eine im bernischen Kehrsatz geplante Mobilfunkanlage kann nicht gebaut werden. Das Berner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Firma Sunrise abgewiesen und damit den Einsprechern gegen das Vorhaben Recht gegeben. Laut dem Verwaltungsgericht (VG) war es Sunrise nicht gelungen, das Vorliegen «besonderer Verhältnisse» geltend zu machen, die eine Gutheissung des Ausnahmegesuchs gerechtfertigt hätten. Die von der Gemeinde erlassenen Sonderbauvorschriften hätten der Rechtskontrolle standgehalten. Die seit 1971 geltenden Sonderbauvorschriften sehen das Verbot gewisser Dachaufbauten vor und verlangen einen «einheitlichen Gesamteindruck».
Damals habe es noch keine Mobilfunkantennen gegeben und somit könnten diese mit den verbotenen Dachaufbauten nicht gemeint sein, argumentierte Sunrise, Tochter von TDC Switzerland. Zudem machte der Mobilfunkanbieter geltend, es handle sich bei der geplanten Antennenanlage um einen technisch bedingten Dachaufbau, der zulässig sei, da sie ja auf einen hohen Standort angewiesen sei. Dies verneint das VG, da kein funktionaler Zusammenhang mit dem in Aussicht genommenen Gebäude bestehe. Zudem rief das Gericht in Erinnerung, dass Sunrise aus seiner Mobilfunkkonzession keinen Rechtsanspruch auf die Erstellung einer Anlage an einem bestimmten Standort ableiten könne. Das Unternehmen habe auch nicht überzeugend darlegen können, dass es zwingend auf genau diesen Standort angewiesen sei.
Dienstag
10.10.2006