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Dienstag
02.07.2002

Der Berner PR-Berater Erwin Bischof hat am Dienstag die Appellation über ausstehender Forderungen im Zusammenhang mit der Abstimmungskampagne für das kantonale Vermummungsverbot vor dem Obergericht zurück gezogen. Laut Urteil des Berner Zivileinzelrichters Beat Hoffmann sollte Bischof der Annoncenfirma Assa AG 11 200 Franken bezahlen. Der Grund: Bischof liess eine Unterschriftenkarte zur Initiative für das kantonale Vermummungsverbot am 17. Oktober 1992 dem «Bund» beilegen. Alt FDP-Grossrat Bischof akzeptierte das Urteil nicht und zog den Fall weiter ans Obergericht. Nach den Stellungnahmen der beiden Parteien vor dem Obergericht zog Bischof seine Appellation überraschend zurück. Jetzt will Bischof den Vorstand des damaligen Initiativkomitees verklagen und von ihm zusätzlich noch 75 000 Franken für die Aktivitäten seiner PR-Firma während der rund sechsjährigen Abstimmungskampagne einfordern. Bischof ist in Berner Gerichtskreisen kein Unbekannter: Derzeit macht er vor dem Zivilgericht gegenüber dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Anspruch auf 132 000 Franken geltend. Seine PR-Agentur sei mit der Organisation des Symposiums «Sicherheit durch Kooperation» im Oktober 2000 betraut gewesen, für welches das VBS angeblich eine Defizitgarantie zugesichert hatte.