Die Präsidialdirektion der Stadt Bern hat die Bearbeitung von hängigen Mobilfunk-Baugesuchen auf Eis gelegt, weil die Vorgaben des Bundesgerichts nach einer objektiven Prüfung der Strahlenbelastung zur Zeit nicht erfüllt werden können. Das Bundesgericht hatte im März 2005 entschieden, dass die in der Nähe von Mobilfunkanlagen wohnhafte Bevölkerung das Anrecht habe, dass die Grenzwerte für die Strahlenbelastung durch Mobilfunkanlagen objektiv überprüft werden.
Vertreter des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und des kantonalen Wirtschaftamts empfehlen die Anwendung einer Softwarelösung und ein Qualitätssicherungssystem für die Kontrolle der Grenzwerte. Hingegen ist die Präsidialdirektion der Stadt Bern laut einer Medienmitteilung vom Dienstag der Meinung, das vorgeschlagene Verfahren genüge den Anforderungen des Bundesgerichts nicht. Bis zur rechtskräftigen Klärung des Verfahrens werde das Bauinspektorat die hängigen Baugesuche nicht weiter bearbeiten, hiess es. Bereits im November hatte der Gemeinderat (Stadtregierung) ein Moratorium für den Bau von neuen Anlagen auf stadteigenen Liegenschaften beschlossen.
Dienstag
14.02.2006