Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am Donnerstag ein Verbot sexistischer Werbung mit 79:42 Stimmen abgelehnt. Ein überparteilicher Vorstoss hatte die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage gefordert. Sexistische Werbung sei keine Frage des Geschmacks, sondern des Respekts gegenüber Frauen und Männern, argumentierten die Befürworter der Forderung. Sie reduziere Frauen oder Männer auf Klischees und Eigenschaften oder auf ein blosses Sexobjekt. Es gehe nicht darum, mit einem Werbeverbot für Bademode oder Unterwäsche einer Branche das Genick zu brechen, sondern um den Schutz vor Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde.
Auch die Regierung erachte sexistische Werbung als unzulässig, trotzdem sei sie gegen ein staatliches Verbot, antwortete Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher. Verbieten könne der Kanton ohnehin nur die Werbung auf öffentlichem Grund, also primär jene auf Plakaten. Sexistische Werbung sei zudem schwierig zu definieren, auch deshalb sei ein Verbot der falsche Weg. Sexistische Werbung müsse auf dem Weg der gesellschaftlichen Ächtung verhindert werden, sagte Rickenbacher. Zudem brauche es die Arbeit der Kommission für die Lauterkeit in der Werbung. Diese Selbstregulierung der Branche habe sich in den vergangenen Jahren bewährt.
Donnerstag
13.09.2007