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Montag
19.01.2009

Der Kanton Bern will seinen Stimm- und Wahlberechtigten die Möglichkeit bieten, elektronisch ihre Stimme abzugeben. Für das sogenannte E-Voting müssen laut Regierung aber viele Voraussetzungen erfüllt sein. Das gelinge nur, wenn der Bund die Federführung habe. Eine Motion im Parlament verlangt, dass der Kanton Bern die rechtlichen Grundlagen zur Einführung von E-Voting schaffe, sodass Bürgerinnen und Bürger via Internet wählen und abstimmen könnten. Auch das Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden solle via Internet möglich sein. Dies soll zu einer regeren politischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger führen.

Er habe die Schaffung der Rechtsgrundlagen für E-Voting bereits eingeleitet, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Die diesbezügliche Forderung könne als erledigt abgeschrieben werden. Weitere Forderungen lehnten Regierung und Parlament ab. E-Voting sei auch mit Risiken behaftet. Hier gelte es, vor der Einführung genaue Abklärungen zu treffen. Namentlich müsse sichergestellt werden, dass das Stimm- und Wahlgeheimnis gewahrt bleibe und das Ergebnis nicht manipuliert werden könne.