Der Senat der Berliner Akademie der Künste hat die Vorwürfe ihres zurückgetretenen Präsidenten Adolf Muschg an der angeblichen Reformunfähigkeit der Vereinigung zurückgewiesen. Es habe zwar Meinungsverschiedenheiten über den Weg zu einer Akademie-Reform gegeben. Die Diskussion über eine neue Satzung rechtfertige aber nicht die öffentliche Anschuldigung, die Senatsmitglieder würden die notwendigen Reformen blockieren, hiess es in einer Erklärung am Dienstag in Berlin. Auf einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung am 3. und 4. Februar sollen die Mitglieder über den Zeitpunkt der Neuwahl eines Akademie-Präsidenten entscheiden. Eine Wahl bereits bei der Versammlung ist nicht ausgeschlossen.
Der 71-jährige Schweizer Schriftsteller war am 15. Dezember wegen Differenzen über die neue Satzung zurückgetreten. Muschg sei zu keinem Zeitpunkt daran gehindert worden, seine Vorstellungen zum Programm der Akademie einzubringen, erklärte der Senat, dem die Direktoren der Akademie-Sektionen mit den verschiedenen Kunstsparten angehören. Noch kein Präsident vor Muschg habe so weit reichende Möglichkeiten gehabt. Auch der Satzungsentwurf schränke seine Befugnisse nicht ein. Die Vielfalt ihrer Veranstaltungen sei «kein beklagenswerter Mangel», sondern Kennzeichen der Akademie, betonte der Senat. Allein im Jahr 2005 habe die Akademie in Berlin und Brandenburg 240 Veranstaltungen und 30 Ausstellungen aller 6 Sektionen organisiert. Dazu kämen bedeutende Archiv-Erwerbungen und Publikationen. Siehe auch: Altherren-Drama am Pariser Platz: Härtling attackiert Akademie-Präsident Muschg und
Adolf Muschg hat genug von «Konfusion» und «Dilettantismus»
Dienstag
20.12.2005