Der Schweizer Presserat warnt vor einer «Geheimjustiz». Aus Effizienzgründen abgekürzte Strafverfahren bringen das Öffentlichkeitsprinzip in der Berichterstattung aus den Gerichten in Gefahr, und damit ein wichtiges Element einer demokratisch kontrollierten Justiz, schreibt das Selbstkontrollgremium der Schweizer Medien.
Transparenz ist zentral für das Vertrauen in eine unabhängige und faire Justiz, mahnt der Presserat. «Wenn Richter kaum noch Zeugen befragen und Staatsanwälte Beschuldigte in Strafbefehlsverfahren nicht einvernehmen, sind solche Fälle und Urteile schwer nachvollziehbar.»
Damit Medienschaffende ihren Auftrag als «Wachhunde der Demokratie» erfüllen können, brauchen sie einfachen Zugang zu Anklageschriften, Urteilen, Einstellungsentscheiden und Strafbefehlen. Konkret fordert der Presserat von der Justiz, dass die Fristen für den Zugang zu Dokumenten verlängert und einheitlicher geregelt werden.
Genauso wichtig ist, dass die Journalisten für die Einsicht in Dokumente nicht übermässig zur Kasse gebeten werden. Im Klartext: «Prohibitiv wirkende Kostenauflagen sind abzuschaffen.» Vorbildlich sei der einfache Zugriff via Web, wie dies heute schon das Bundesgericht und einzelne kantonale Justizbehörden anbieten.
Eine weitere Hürde ist die Akkreditierung. Sie «darf nicht missbraucht werden, um Reporter unter Druck zu setzen». Der Presserat kritisiert, dass einige Gerichte die Anforderungen für die Zulassung als Gerichtsreporter beliebig erhöhen.
Andererseits nimmt das Ethikgremium aber auch die Journalisten selbst in die Pflicht. «Die Medien tragen Verantwortung für eine faire Gerichtsberichterstattung.» Dazu zählen die Unschuldsvermutung und die Vorsicht beim Nennen von Namen, der Persönlichkeitsschutz und die Berichterstattung über Freisprüche bei nachfolgenden Instanzen.