Nachdem die Buchpreisbindung in der Schweiz wegen entsprechender Entscheide von Wettbewerbskommission, Bundesgericht und Bundesrat gefallen ist, sieht die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates keine Notwendigkeit mehr, ihrerseits ein Gesetz zu diesem Thema zu erlassen. Sie hat deshalb am Dienstag beschlossen, die entsprechenden Arbeiten einzustellen. Stattdessen hat die WAK bei der Bundesverwaltung einen Bericht über die ersten Auswirkungen der Aufhebung der Buchpreisbindung angefordert. Die Kommissionsmehrheit erachtet die gegebene Situation als ideal, um sich über die Vor- und die Nachteile der beiden Systeme ins Bild setzen zu lassen. Die Verwaltung hat den Bericht auf Ende Juli 2008 zugesichert. Dann sieht die WAK weiter.
Dienstag
04.09.2007