Die Konsumentenzeitschrift «Beobachter» (Jean Frey AG) und der Zürcher «Tages-Anzeiger» (Tamedia) haben in ihrer Berichterstattung über einen Konflikt an der Universität Zürich keine berufsethischen Pflichten verletzt. Insbesondere sei die Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen «erfüllt, wenn sich Journalistinnen und Journalisten an die dafür als zuständig bezeichnete Auskunftsstelle wenden.» Dies schreibt der Schweizer Presserat in einer am Donnerstag veröffentlichten acht A4-Seiten umfassenden Stellungnahme zu einer Beschwerde eines Ungenannten. Dieser «X» hatte eine ungenügende Berücksichtigung der Haltung der Theologischen Fakultät in diesem Konflikt moniert. Sie habe «keinerlei Chance gehabt, sich gegen die gegenüber ihr in diesen Presseartikeln erhobenen Vorwürfe öffentlich zu wehren.» Der Presserat hat diese Anschuldigung zurückgewiesen, weil in den fraglichen Berichten die Gegenposition der Universität anhand der Akten durchaus dargestellt werde. Würde man aber eine derart weitgehende Überprüfungspflicht wie sie «X» verlangt, als berufsethische Mindestpflicht postulieren, «wären die Medien kaum in der Lage, umfassend über die von ihnen als aktuell und relevant erachteten Ereignisse zu berichten», schreibt der Presserat wörtlich. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22670.htm
Donnerstag
25.01.2007