«Ich gehe davon aus, dass die ganze Auflage vollständig ausgeliefert wurde», sagte «Beobachter»-Chefredaktor Balz Hosang am Freitagnachmittag gegenüber dem Klein Report. Das war keineswegs selbstverständlich, da dem 14-täglich erscheinenden Konsumenten- und Ratgebermagazin aus dem Jean Frey Verlag am Donnerstagabend eine superprovisorische Verfügung mit einem Verkaufsverbot ins Haus geflattert war - «zu spät, um noch etwas zu stoppen», wie Hosang unterstreicht. Die abonnierte Auflage von 300 000 Exemplaren sei bereits auf der Post gewesen, und die 2000 Exemplare, die über die Kioske abgesetzt werden, seien unerheblich.
Absender der Verfügung war das Bezirksgericht Arbon, das auf Antrag von zwei lokalen Bauunternehmern gehandelt hatte. Der «Beobachter» hatte über umstrittene Praktiken dieser Firmen schon früher berichtet und wollte kürzlich einen weiteren Beitrag publizieren. Dessen Publikation konnte zwar eine erste superprovisorische Verfügung des Arboner Gerichts verhindern, nicht aber eine Berichterstattung des «Beobachters» über diesen Vorgang. Der «Beobachter» spricht in diesem Zusammenhang von «Zensur», und gegenüber dem Klein Report zitierte Chefredaktor Hosang Presseratspräsident Peter Studer, der davon gesprochen habe, das Bezirksgericht hätte dem Heft «Grundrechte verweigert» und gegen die Bundesverfassung verstossen.
Samstag
09.12.2006