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Mittwoch
30.01.2008

Das Bundesgericht hat in einem Streit zwischen dem «Beobachter» (Axel Springer Schweiz) und einer Thurgauer Baufirma zu Gunsten der Zeitschrift entschieden. Der «Beobachter» hatte 2004 und 2005 die Geschäftspraktiken der beiden Bauunternehmer angeprangert. Das Arboner Bezirksgericht hatte 2006 auf Begehren der Betroffenen eine vorsorgliche Verfügung erlassen, mit der dem Beobachter eine weitere Veröffentlichung der erhobenen Vorwürfe untersagt wurde.

Das Thurgauer Obergericht kam 2007 dann allerdings zum Schluss, dass die strittigen Äusserungen zulässig gewesen seien und keine Persönlichkeitsverletzung oder lauterkeitsrechtliche Herabsetzung vorliege. Die Bauunternehmer gelangten gegen diesen Entscheid ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat. Das Urteil der Lausanner Richter liegt erst im Dispositiv vor, eine Begründung folgt später. Den Beschwerdeführern wurde eine Gerichtsgebühr von 5000 Franken auferlegt. Zudem müssen sie eine Parteientschädigung von 6000 Franken zahlen.

Der Streit zwischen den Bauunternehmern und dem Beobachter ist mit dem Urteil aus Lausanne noch keineswegs abgeschlossen. 2006 hatte der Arboner Bezirksgerichtspräsident ein weiteres Publikationsverbot erlassen, das er mit Entscheid vom vergangenen Dienstag bestätigt hat. Der «Beobachter» will diesen Entscheid anfechten. - Mehr dazu: Weiterhin Zensurversuche gegen «Beobachter»