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Donnerstag
09.12.2004

Den Begriff «Ex-Jugoslawien» bezeichnet die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) als unschön und politisch heikel. Trotzdem hat die UBI eine Beschwerde gegen «10vor10» abgewiesen. In einem Beitrag vom 16. Juni dieses Jahres über die Raser wurde der Begriff Ex-Jugoslawien verwendet. Der Beschwerdeführer machte geltend, diese Bezeichnung sei missverständlich und diskriminierend. Nach Ansicht der UBI wurde in besagtem Beitrag mit Ex-Jugoslawien jedoch ein geografischer Raum bezeichnet, ohne dass diesem eine negative politische Dimension zugemessen wurde. Mit 8:1 Stimmen lehnte die UBI die Beschwerde deshalb ab. Die UBI regt jedoch an, den Begriff «Gebiet des ehemaligen Jugoslawien» zu verwenden und mindestens einmal zu erwähnen, welche Staaten oder Staatsangehörige im konkreten Fall gemeint sind.