Content:

Donnerstag
14.02.2008

An den Emmentaler aus dem Allgäu haben wir uns ja mittlerweile gewöhnt, aber jetzt muss sich das höchste EU-Gericht mit der Frage befassen, ob Gerstensaft aus Holland unter dem Namen «Bayerisches Bier» vermarktet werden darf. Die Niederländer wollen ihr Produkt international als Marke mit dem Namen «Bavaria Holland Beer» schützen lassen, wogegen sich der Bayerische Brauerbund als Dachverband der bayerischen Brauwirtschaft wehrt.

Das Thema ist darum knifflig, weil die Bezeichnung «Bavaria Holland Beer» in Deutschland seit April 1995 Markenschutz geniesst. «Bayerisches Bier» ist dagegen erst im Jahr 2001 als geschützte geografische Angabe ins EU-Register eingetragen worden – allerdings aufgrund eines Antrags, der schon Anfang 1994 gestellt worden war. Weil das EU-Recht älteren geografischen Angaben den Vorrang gegenüber später eingetragenen Marken gewährt, soll der Europäische Gerichtshof klären, ob das Datum des Antrags oder dasjenige der Eintragung entscheidend ist.