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Montag
20.03.2006

Der Kanton Bern hat die Gemeinden, die bis auf weiteres keine Baugesuche für Mobilfunkantennen mehr bearbeiten und bewilligen wollen, zur Pflicht gerufen. Die geltend gemachten Gründe reichten für eine Sistierung der Gesuche nicht aus. Die Gemeinden, zu denen die Städte Bern und Burgdorf gehören, verweisen unter anderem auf eine in Bearbeitung stehende Studie der ETH Zürich, die Auskunft über die Auswirkungen nichtionisierender Strahlung geben soll. Sie stellen das angewandte Qualitätssicherungssystem für das Überwachen der Strahlung in Frage, berichtet die Nachrichtenagentur SDA am Montag.

Die kantonale Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion (JGK) hat nun alle 31 Gemeinden, die über die Kompetenz verfügen, Antennengesuche zu bewilligen, darauf aufmerksam gemacht, dass die erwähnten Gründe nicht ausreichten, Baugesuche einseitig zu sistieren. Sofern ein Bauvorhaben den planungs-, bau- und umweltrechtlichen Vorschriften entspreche, bestehe ein Rechtsanspruch auf Bewilligung des Vorhabens. Die Gemeinden sind deshalb aufgefordert, hängige Baugesuche zu bearbeiten und die Verfahren mit einem Bauentscheid abzuschliessen, wie es in der Meldung heisst.