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Montag
22.06.2009

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Basler Gratiszeitung «Baslerstab» gutgeheissen, weil diese die Trennung zwischen dem redaktionellen Teil und den Inseraten zu wenig deutlich gemacht hatte. Ausgebrochen war der Konflikt zwischen der Zeitung und dem Mieterverband um einen Text der Grünliberalen Partei in der Rubrik «Spektrum der Parteien». Darin hatte die Präsidentin dieser Partei einen politischen Vorstoss des Mieterverbandes zerpflückt - mit falschen Argumenten, wie der Mieterverband umgehend monierte.

Zwar ging der Presserat laut der am Montag veröffentlichten Stellungnahme auf den politisch-inhaltlichen Streit nicht ein, obwohl es der Zeitung nach seinr Ansicht «wohl angestanden» hätte, «angesichts des unmittelbar bevorstehenden Abstimungstermins eine kurze Entgegnung des Beschwerdeführers abzudrucken». Hingegegen kritisierte das Gremium den Umstand, dass die Rubrik «Spektrum der Parteien» zu wenig deutlich als bezahlter Raum gekennzeichnet war.

Die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verlange nämlich, «die Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung optisch und begrifflich klar zu kennzeichnen». Das sei zu wenig deutlich gemacht worden, weshalb der Presserat fordert: «Angesichts dieser Unklarheit wäre es angezeigt, die Texte auch begrifflich unzweideutig als Inserat zu deklarieren.» Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25040.htm