Content:

Donnerstag
08.06.2006

Im Kanton Baselland soll Plakatwerbung für Alkohol und Tabak weitgehend verboten werden. Nach kontroverser Debatte ist der Landrat in erster Lesung auf eine entsprechende Gesetzesvorlage eingetreten. Darüber entscheiden dürfte am Ende indes das Volk. Der Landrat beschloss am Donnerstag mit 43 zu 34 Stimmen Eintreten auf die Vorlage. Gemäss der Vorlage soll Plakatwerbung für Tabak und Alkohol auf öffentlichem Grund und in öffentlichen Gebäuden verboten werden. Dasselbe gelten soll auf privatem Grund, soweit dieser öffentlich einsehbar ist. Ausgenommen bleiben soll hier jedoch Werbung für Bier und Wein. Das Gesetz will zudem den Tabakwarenverkauf an Minderjährige verbieten. Verboten sein soll auch der Verkauf über Zigarettenautomaten, es sei denn, der Betreiber könne den Verkauf an unter 18-Jährige verunmöglichen.

Die Befürworter führten vor allem den Jugendschutz ins Feld. Auf den Bund zu warten, dauere ausserdem zu lange. Zudem sei die Regelung ein Kompromiss, der dem im Nachbarkanton Basel-Stadt schon geltendem Gesetz entspreche. Die Gegner kritisierten die Vorlage als Bevormundung, die liberalem Gedankengut widerspreche. Werbeverbote hätten zudem nicht die behauptete Wirkung auf den Konsum, schädigten aber die Wirtschaft. Für den Jugendschutz brauche es vielmehr Information. Die Regierung hatte 2005 zunächst einen viel weitergehenden Entwurf vorgelegt, der die Werbung nicht nur auf Plakaten verbieten wollte. Doch wäre damit das Tennisturnier Davidoff Swiss Indoors, das in der Basler St. Jakobhalle auf Boden von Münchenstein BL stattfindet, kaum mehr möglich gewesen. Eine danach vorgeschlagene «Lex Davidoff» als Ausnahmebestimmung wurde als Widerspruch zur Gleichbehandlung gerügt. Schliesslich ergab sich der nun beratene Kompromiss, der aber voraussichtlich dem Referendum unterstehen wird. Siehe auch: Ideen gegen Werbeverbote gesucht