In der Stadt Basel ist es künftig erlaubt, kleine Plakate, die auf kulturelle Ereignisse aufmerksam machen, an Baustellenwänden der öffentlichen Hand anzubringen. Damit habe die Regierung des Stadtkantons «eine lange Jahre unbefriedigende Situation geregelt», schreibt die zuständige Allmendverwaltung des Bau- und Verkehrsdepartements in einer Mitteilung vom Mittwoch. Umfang und Ort dieser Flächen sollen im Internet jeweils für das folgende Jahr publiziert werden, heisst es dazu weiter.
Eine neue Bewilligung zur Plakatierung erhalten im Weiteren die Eigentümer von Verteilkästen (Industrielle Werke Basel, Basler Verkehrsbetriebe und Telekom-Firmen) und die Basler Verkehrsbetriebe als Eigentümerin von Spritzschutzwänden. Dadurch können sie mit den Kleinplakatierungsfirmen Bewirtschaftungsverträge abschliessen. Bewilligungen werden aufgrund eines Konzeptplans erteilt. Dieser erlaubt Kleinplakatierung vor allem entlang der Verkehrsachsen, in der Innenstadt und an Zentren des öffentlichen Lebens. Der Plan ist im Internet publiziert. Ebenso braucht es ein Gestaltungskonzept. Dieses sieht im Wesentlichen vor, wie die kulturellen Kleinplakate anzubringen und welche Plakatformate zulässig sind.
Basel soll allerdings künftig nicht von wilden Plakaten überschwemmt werden. Vielmehr hofft die Regierung, die neuen Regelungen «sollen dazu beitragen, dass klar ist, wo und wie Kleinplakatierung zulässig ist». Nach Umsetzung des neuen Kleinplakatierungskonzepts werde illegales Plakatieren geahndet, heisst es weiter. «Die Standorteigentümer und die Kleinplakatierungsfirmen werden verpflichtet, illegales Plakatieren zu verhindern.»
Donnerstag
24.09.2009




