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Donnerstag
21.06.2007

Wenn private Radios und Fernsehsender öffentliche Gebührengelder beziehen, sollen sie keine pornografische Werbung, Gewinnspiele und Radarwarnungen mehr senden dürfen. Dies sieht eine Musterkonzession des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) vor. Die Musterkonzession sei relativ definitiv, müsse aber erst von Bakom-Direktor Martin Dumermuth und Medienminister Moritz Leuenberger genehmigt werden, bestätigt Bakom-Sprecher Bernhard Bürki eine Meldung des Nachrichtenmagazins «Facts» vom Donnerstag.

Im Bakom-Entwurf seien auch Mindestlöhne sowie Aus- und Weiterbildungskurse für Mitarbeiter vorgeschrieben, heisst es in der Meldung weiter. Der Betrieb solle zudem zweijährlich von einer externen Organisation evaluiert werden. Zurzeit definiert der Bundesrat im Rahmen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) die Konzessionsgebiete für Privatradios und -fernsehen. Diese werden laut Bürki im frühen Herbst ausgeschrieben - zusammen mit den Leistungsaufträgen. Die neuen Verbote und Vorschriften werden darin enthalten sein, sollten sie in dieser Form genehmigt werden.