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Dienstag
26.04.2005

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat eine Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen den Kabelnetzbetreiber Cablecom abgewiesen. Das Amt könne den Unternehmen keine Qualitätskriterien vorschreiben, heisst es in der Begründung. Die Nachfrage am Markt bestimme die Qualität. Das Bakom stelle sich auf den Standpunkt, dass es der Markt schon richten werde, teilte die SKS am Dienstag mit. Damit mache es sich das Bundesamt leicht und lasse die Konsumentinnen und Konsumenten im Regen stehen. In seiner Antwort schleiche sich die Behörde aus ihrer Verantwortung.

Entnervt hätten sich in den letzten Wochen und Monaten unzählige Cablecom-Kunden an die SKS gewandt, schreibt die Stiftung weiter. Auch beim Konsumentenmagazin «K-Tipp» ist die Qualität der Cablecom-Dienstleistungen ein Dauerthema. Die meisten Klagen betrafen das Digital-Phone-Angebot des Kabelnetzbetreibers. Viele Konsumenten hätten wochenlang auf einen Anschluss warten müssen. Bei anderen habe der Anschluss gar nicht oder nicht korrekt funktioniert, schreibt die SKS weiter. Cablecom habe die nicht erbrachten Leistungen aber trotzdem in Rechnung gestellt. Die SKS reichte deshalb Anfang Februar beim Bakom Beschwerde ein.

Die Stiftung verlangte vom Bakom, die Konzession von Cablecom zu überprüfen. Aus Sicht der SKS verletze die Cablecom die Konzession, weil das Unternehmen «nicht über die notwendigen technischen Fähigkeiten verfügt, um dem Gesetz entsprechende zuverlässige Fernmeldedienste anzubieten». Die SKS sei nun über die Antwort des Bakom enttäuscht. Den meisten Cablecom-Kunden bleibe nämlich gar keine Wahl. Sie müssten die Leistungen bezahlen - «egal ob diese funktionierten, tot oder halbtot» seien. So wollten es die einseitig zu Ungunsten der Kundschaft verfassten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cablecom. Mehr dazu: Cablecom auf dem Weg zu einem besseren Kundendienst, Swisscom und Tele2 reagieren auf Digital Phone von Cablecom und Cablecom spricht von «grosser Nachfrage» für Telefonie