Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat laut dem Bundesstrafgericht bei einem «Schwarzseher» zu Recht eine unangemeldete Hausdurchsuchung durchgeführt. Allerdings hätte das dabei gefundene Fernsehgerät nicht beschlagnahmt werden dürfen. Das Bakom hatte im Mai bei einem Mann eine Hausdurchsuchung durchführen lassen, der sein Fernsehgerät nicht bei der Gebühren-Inkassostelle Billag angemeldet hatte. Dabei wurde ein betriebsbereiter Fernseher gefunden, den das Bakom als Beweismittel mit Beschlag belegte, auf Zusehen hin aber beim Besitzer beliess. Die Beschlagnahme des TV-Geräts sei unverhältnismässig gewesen, urteilte das Gericht. Das Protokoll sei vom Betroffenen weder inhaltlich noch der Form halber beanstandet worden. Es sei damit nicht ersichtlich, weshalb das Fernsehgerät selber weiter als Beweismittel zur Verfügung stehen müsse. Die Beschlagnahme sei damit aufzuheben.
Montag
30.10.2006