Die in der Sendung «MusicStar» von SF DRS durchgeführten Telefon-Abstimmungen sind zulässig. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat seine vom Preisüberwacher geforderten Abklärungen beendet. Der Entscheid beziehe sich allerdings ausschliesslich auf die in der ersten «MusicStar»-Sendung praktizierte Form des Telefonvotings, wie Carole Winistörfer, Leiterin der Aufsicht über Radio und Fernsehen beim Bakom, einen Bericht der «Südostschweiz» vom Montag bestätigte.
«Andere Formen von Telefon-Abstimmungen müsste man ebenfalls prüfen», hielt sie fest. Telefon-Voting sei in der Schweiz an sich nichts Neues, so Winistörfer weiter. Allerdings sei in den früheren Fällen das Bakom nicht eingeschaltet worden. Den Preis von 70 Rappen pro Anruf und die Einnahmen von SF DRS kommentierte das Bakom nicht. «Dazu müsste sich der Preisüberwacher äussern.»
Die Telefonanrufe von Fans der «Music-Star»-Bewerber brachten SF DRS 4 Mio. Franken ein. Insgesamt gingen 11,3 Mio. Anrufe ein. Pro Abstimmung meldete sich jede teilnehmende Person im Durchschnitt vier Mal. SF DRS will die Einnahmen für eigene Sitcoms verwenden. Rechtlich sei das kein Problem, sagte Winistörfer dazu. In Sachen «MusicStar» sind beim Bakom noch weitere Abklärungen hängig. Das Bundesamt prüfe, ob es sich bei der Zusammenarbeit zwischen SF DRS und der Plattenfirma Universal um einen Sponsoring-Fall handelt, der entsprechend hätte deklariert werden müssen. Ein Entscheid werde in rund zwei Wochen gefällt. Vergleiche auch: TV-Telefon-Voting: Erst Geld verdienen, dann abklären
Dienstag
09.03.2004