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Donnerstag
15.04.2004

Ende Jahr laufen die Weisungen des Bundesrats für die UKW-Sendeplätze in der Schweiz und damit auch die Konzessionen für die terrestrisch verbreiteten Lokal- und Regionalradios aus. Falls bis dahin das neue Radio- und TV-Gesetz nicht in Kraft treten kann, müssten die Lokal- und Regionalradios mit einem Übergangsgesetz für eine weitere Periode konzessioniert werden können. Für diesen Fall hat das Bundesamt für Kommunikation Bakom neue UKW-Weisungen ausgearbeitet, die nun als Entwurf in die Vernehmlassung geschickt werden. Dieser Entwurf soll jedoch «keine Vorwegnahme strategischer Entscheide aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, dennoch Gebietserweiterungen in der Westschweiz sowie Bereinigungen im Raum Zürich», sein, wie das Bakom in seiner Mitteilung vom Donnerstag betont.

Die revidierten Weisungen würden den Fortbestand der aktuellen Lokalradiolandschaft bis zu den strategischen Weichenstellungen, die nach Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes zu erwarten sind, sichern. «Aus diesem Grund beschränkt sich der Entwurf auf massvolle Arrondierungen bestehender Versorgungsgebiete», so das Bakom. Platz für neue Veranstalter sei nicht vorgesehen. Deshalb soll auf eine Ausschreibung der Konzessionen verzichtet werden; bestehende Radios in den vorgesehenen Versorgungsgebieten können - wiewohl teilweise unter veränderten Bedingungen - auch in Zukunft mit einer Konzession rechnen.

Markanteste Änderung im Entwurf sind Gebietserweiterungen in der Romandie. «Um die Marktchancen der Radiostationen im Genferseebecken gegenüber der aus Frankreich einstrahlenden Konkurrenz zu stärken, sollen sowohl das Lausanner Radio Framboise als auch das Genfer Radio One FM zukünftig ein identisches und vergrössertes Versorgungsgebiet abdecken können», schreibt das Bakom. Ebenfalls werden die Grenzen der Versorgungsgebiete im Raum Zürich klar definiert. Dabei wurden die Bedürfnisse der Pendler stärker berücksichtigt, «was sich einerseits in einer leichten Ausdehnung des Versorgungsgebietes für die Zürcher Stationen ausdrückt, andererseits in einer teilweisen Öffnung der Stadt Zürich für die umliegenden Veranstalter», erklärt das Bakom in seiner Mitteilung.

Gleichzeitig mit den UKW-Weisungen laufen auch die Weisungen für die Gestaltung der Mittelwellen-Sendernetzplanung von 1995 aus. Das Bakom möchte gemäss seinem Entwuft eine Mittelwellen-Frequenz für private Veranstalter ausschreiben, sofern die SRG auf eine Frequenz verzichtet. Die Anhörung der Kantonsregierungen und weiterer interessierter Kreise dauert bis zum 8. Juni 2004. Der Bundesrat wird über den Entwurf voraussichtlich im Oktober 2004 entscheiden.