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Mittwoch
20.07.2005

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat seine Untersuchungen abgeschlossen und beanstandet in einem Aufsichtsentscheid gegen die SRG ungenügende Transparenz bei der Nennung des Sponsors Hotel Victoria-Jungfrau sowie einen werblichen Auftritt desselben Sponsors in der Sendung «Traumjob». In seiner Verfügung vom 15. Juli 2005 beanstandet das Bakom die Deklaration des Hotels Victoria-Jungfrau in «Traumjob» von SF1. Das Hotel hatte SF DRS zahlreiche Hotelübernachtungen zur Verfügung gestellt. Diese Sponsoringform wurde jedoch nur in der dritten Folge im Abspann der Sendung verdankt. Wie das Bakom am Mittwoch schreibt, muss nach den Vorschriften des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) ein Sponsor sowohl am Anfang als auch am Schluss der gesponserten Sendung mit klarem Hinweis auf das Sponsoringverhältnis genannt werden. Diese Bestimmung soll Transparenz über das Finanzierungsverhältnis schaffen.

Weiter hat das Bakom entschieden, dass der Sponsor Hotel Victoria-Jungfrau in der dritten Folge der Sendung «Traumjob» einen werblichen Auftritt erhalten habe. Nach den Bestimmungen des RTVG dürfen in der gesponserten Sendung keine werblichen Aussagen über Waren oder Dienstleistungen des Sponsors gemacht werden. In der erwähnten Sendung wurde ein rund zweieinhalb Minuten dauernder Clip ausgestrahlt, in dem den Zuschauern die Vorzüge des Hotels Victoria-Jungfrau präsentiert wurden. Das Bakom qualifiziert in seiner Verfügung diesen Auftritt des Sponsors als werblich.

Die SRG muss nun das Bakom bis zum 15. September 2005 informieren, welche Schritte unternommen wurden, um die in der Verfügung festgestellten Rechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern. Die SRG hat die Möglichkeit, den Entscheid des Bakom beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) anzufechten. SRG-Mediensprecher Simon Meyer erklärte dem Klein Report auf Anfrage: «Wir haben die Verfügung des Bakom heute Mittwoch erhalten. Wir werden sie genau analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.»