Content:

Sonntag
15.06.2008

Sie schätzen es gar nicht, wenn abends das Telefon klingelt und jemand Sie überzeugen will, eine neue Versicherung abzuschliessen oder ein Produkt zu kaufen? Um die Anzahl solcher Anrufe auf ein Minimum zu reduzieren, können verschiedene Massnahmen ergriffen werden, teilt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Wochenende mit. Einen absoluten Schutz gegen jede Form von Telefonmarketing gebe es in der Schweiz aber nicht.

In der Schweiz dürfen Firmen Telefonmarketing betreiben, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Allerdings müssen sie dabei einige Vorschriften beachten. Für jeden Telefonanschluss kann angegeben werden, ob Werbeanrufe erwünscht sind oder nicht. Dazu genügt es, den Anbieter aufzufordern, den Eintrag im Teilnehmerverzeichnis mit einem Stern zu versehen. Wenn man sich durch telefonische Kundenwerbung belästigt fühlt, kann man das der Schweizerischen Lauterkeitskommission melden.

Während Telefonmarketing in der Schweiz erlaubt ist, gilt beim Verbreiten von Spams ein Verbot. Konkret gilt für Werbeanrufe: Firmen dürfen die telefonische Kundenwerbung nicht vollständig automatisieren. Telefonische Kundenwerbung muss die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, besonders in Bezug auf den Persönlichkeitsschutz gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Art. 28 ff. ZGB), dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Art. 8 und 12 DSG) und dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 2 und 3 UWG).

Wenn alles nichts nützt, können die Belästigten weitere Massnahmen ergreifen. Die Anrufer-Firma muss aufgefordert werden, den Namen aus der Liste zu streichen. Vorsicht sei auch bei der Weitergabe von Telefonnummern geboten, heisst es in der Bakom-Mitteilung weiter.