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Donnerstag
05.03.2009

Gegen die Ringier-TV-Sendung «Gesundheit Sprechstunde» läuft ein Aufsichtsverfahren durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Möglicherweise hat ein Sponsor einen werblichen Auftritt in zwei Sendungen erhalten.

In den beanstandeten Sendungen wurde die Zürcher Schulthess-Klinik als Sponsor erwähnt. Gleichzeitig hatten Ärzte dieser Klinik eine «auffällige Präsenz» in diesen Sendungen, wie Susanne Marxer, Co-Leiterin des Rechtsdiensts Radio und Fernsehen im Bakom auf Anfrage erklärte.

Das Bundesamt prüft nun in einem Aufsichtsverfahren, ob der Sponsor damit einen werblichen Auftritt hatte, bestätigte Marxer eine Meldung des «Tages-Anzeigers» vom Donnerstag. Gemäss Radio- und TV-Gesetz (RTVG) ist ein werblicher Auftritt eines Sponsors nicht erlaubt und geht in Richtung Schleichwerbung.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Sendung «Gesundheit Sprechstunde» ins Visier der Aufsichtsbehörde Bakom gerät. Im Jahr 2006 musste Ringier-TV wegen Schleichwerbung und nicht deklarierter Sponsoren eine Busse von 5000 Franken bezahlen und einen Teil der Sponsoringeinnahmen abliefern.

Auch gegen das Schweizer Fernsehen SF laufen zurzeit Bakom-Verfahren wegen möglicher - für das SF verbotener - Werbung auf seiner Internetseite. Und im vergangenen Frühling hatte das Bakom im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Segelregatta America`s Cup eine Verletzung der Sponsoringbestimmungen festgestellt. Andere Verfahren betrafen mögliche Schleichwerbung in der Sendung «Swiss Award» oder unerlaubte Werbung im Wetterkanal des Schweizer Fernsehens. - Weitere Infos: Bundesverwaltungsgericht rügt SRG schon wieder und Teure Niederlage für SRG wegen unzulässigen Sponsorings