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Samstag
12.05.2007

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat einen Entwurf für die neue SRG-Konzession in die Anhörung gegeben. Alle interessierten Personen und Organisationen haben bis zum 8. Juni 2007 Gelegenheit, sich zum Entwurf zu äussern. Die Stellungnahmen werden im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, meldet am Freitag das Bakom. Der Bundesrat hat in Absprache mit der SRG die laufende Konzession vom 18. November 1992 auf den 31. Dezember 2007 gekündigt. Er wird voraussichtlich im November 2007 über die neue Konzession entscheiden. Diese wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der vorliegende Konzessionsentwurf trägt den neuen rechtlichen Grundlagen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) Rechnung, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist.

SRG-Programme müssen hohen qualitativen und ethischen Anforderungen genügen und dürfen nicht nur auf die Einschaltquote schielen. Dies verlangt die neue SRG-Konzession, die das Bundesamt für Kommunikation in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Forderung nach Programmqualität ist ein neues Element des Konzessionsentwurfes. Die SRG-Programme sollen sich durch Unverwechselbarkeit, Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Relevanz und journalistische Professionalität auszeichnen - und sich so von rein kommerziellen Angeboten unterscheiden.

Die SRG-Programme sollen sich im Sinne eines Service public nicht nur an Publikumsmehrheiten orientieren dürfen, sondern die Interessen und Anliegen aller zu berücksichtigen haben. Auch Minderheitsstandpunkte und kulturelle Angebote, die nicht einen Mehrheitsgeschmack bedienen, müssen vermittelt werden. Der Programmauftrag der Konzession verdeutlicht aber, dass die SRG ihre Leistungen mit der Gesamtheit der Programme zu erbringen hat und nicht an einzelnen Sendungen gemessen werden darf. Die Konzession will überdies verhindern, dass hauptsächlich eingekaufte Sendungen den Charakter des Service-public-Programmes prägen. Gefragt sind gemäss Konzessionsentwurf vielmehr innovative Eigenproduktionen, die eine identifikationsstiftende Wirkung - sogenannte Swissness - entfalten.