Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) schreibt neu acht DAB-Konzessionen für private Radioveranstalter aus, bestätigt Alfons Birrer vom Bakom am Montag gegenüber dem Klein Report. Inzwischen haben 13 private Radio-Programmanbieter ein DAB-Konzessionsgesuch eingereicht.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Radio- und TV-Gesetzes am 1. April 2007 fällt auch die Konzessionspflicht. Sofern ein Anbieter von Radioprogrammen über eine Frequenz verfügt, kann er also auch ohne Konzession über DAB senden. Er muss dies nach Aussagen von des Bakom-Medienjuristen Alfons Birrer nur melden.
In einem Schreiben an die Gesuchsteller hat das Bakom den Schritt wie folgt begründet: «Angesichts der Verdoppelung der Übertragungskapazitäten auf der zweiten DAB-Plattform mit dem neuen Audiocodec (MPEG-4) wird auch die Zahl der zugangsberechtigten Programme entsprechend erhöht. Bisher war geplant, drei private zugangsberechtigte Programmkonzessionen zu erteilen und der SRG die konzessionsrechtliche Kompetenz für Veranstaltung und Verbreitung von zwei neuen Programmen einzuräumen: Das ergibt insgesamt fünf Programme mit Zugangsrecht bzw. Verbreitungsanspruch», heisst es im Schreiben des Bakoms weiter.
Neu soll nun die Zahl der Programme mit Zugangsrecht bzw. Verbreitungsanspruch auf zehn Angebote verdoppelt werden: acht zugangsberechtigte Programmkonzessionen für private Veranstalter und zwei Programme der SRG. Mit diesem Vorgehen könne gewährleistet werden, dass mindestens die Hälfte der Übertragungskapazität mit zugangs- bzw. verbreitungsberechtigten Programmen belegt wird. Das Bakom werde angesichts dieser neuen Ausgangslage in den nächsten Tagen eine Nachfrist bis Ende Dezember 2006 für weitere Gesuchseingaben publizieren, wird im Schreiben festgehalten.
Montag
13.11.2006