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Freitag
02.07.2004

In einem am Freitagvormittag veröffentlichten Aufsichtsentscheid hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) «die Platzierung von werbenden Hinweisen für CDs innerhalb und im Umfeld der Sendung MusicStar auf SF DRS» beanstandet. Die Werbebotschaften des Schweizer-Fernsehen-Partners Universal «hätten im Werbeblock platziert werden müssen», meint das Bakom, da kein «Sponsoring-Verhältnis zwischen der Tonträgerfirma Universal und der Sendung MusicStar» bestanden habe. Die Hinweise auf MusicStar-CDs «in einem unmittelbar nach der Sendung platzierten Trailer, der auch andere MusicStar-Produkte bewarb», sei nicht zulässig gewesen. Gerade bei einem kommerziellen Format wie MusicStar seien laut dem Bakom «die Anforderungen an eine eindeutige Deklarierung von werblichen Inhalten hoch zu stecken».

SF-DRS-Sprecher Robert Neuhaus wollte sich kurz nach der Veröffentlichung der Bakom-Stellungnahme nicht inhaltlich dazu äussern. «Wir müssen die Bakom-Stellungnahme erst mit dem Rechtsdienst intern analysieren und werden sie später kommentieren. Das wird frühestens Anfang der nächsten Woche der Fall sein», sagte er zum Klein Report.

Die Frage stellt sich über den «Fall MusicStar» hinaus, ob auch ein Link zum «Fall Dr. Samuel Stutz» und der Sendung «Gesundheit Sprechstunde» besteht. Neuhaus wollte «keinen Einfluss» sehen, und auch der bei Ringier für die Sendung Verantwortliche Fibo Deutsch wies den Gedanken an einen direkten Zusammenhang von sich. Die beiden Fälle machen für ihn aber «deutlich, dass sich auf diesem Gebiet neue Kommunikationsformen entwickelt haben». Deutsch wörtlich: «Es ist Zeit, das ganze Thema der Werbeauftritte und des Sponsorings grundsätzlich neu anzusehen, und ich bin überzeugt, dass verschiedene heutige Bestimmungen zu aktualisieren sind.»

Das Bundesamt hat das Schweizer Fernsehen «verpflichtet, dem Bakom darüber Bericht zu erstatten, wie solche Rechtsverletzungen in Zukunft vermieden werden können». Diese Auflage sei mit Blick auf eine geplante zweite Staffel von «MusicStar» in den Entscheid aufgenommen worden. Die SRG hat die Möglichkeit, den Entscheid des Bakom beim eidgenössischen Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) anzufechten. - Die Stellungnahme des Bakom im Wortlaut: http://www.bakom.ch/de/medieninfo/medienmitteilungen/bakom/artikel/01302/index.html - Mehr zum «Fall Gesundheit Sprechstunde»: Bakom untersucht Ringier-Sendung «Gesundheit Sprechstunde»