Im Prozess gegen den Erfinder des Internet-Wurms «Sasser» hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Verden eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung gefordert. Zudem soll der 19-jährige Angeklagte als Bewährungsauflage 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das berichtete Gerichtssprecherin Katharina Krützfeldt am Donnerstag aus dem nicht öffentlichen Jugendverfahren. Die Verteidigung plädierte auf eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe unter zwölf Monaten. «Sasser» hatte vor gut einem Jahr auf der ganzen Welt Computer zum Absturz gebracht und Schäden in Millionenhöhe verursacht. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.
Die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer angesichts der weitreichenden Folgen des Computer-Wurms eine besondere Schwere der Schuld des Angeklagten gegeben. Die Verteidigung schloss sich dieser Einschätzung an. Der Angeklagte habe den Internet-Wurm auch noch weiter versandt, als ihm schon die Folgen seines Handelns bewusst gewesen seien. Zu Gunsten des Auszubildenden müsse aber sein umfangreiches Geständnis und seine gute Sozialprognose bewertet werden. Siehe auch: Internetwurm-Erfinder vor Gericht
Donnerstag
07.07.2005