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Sonntag
13.07.2008

Im Verfahren um mögliche Schleichwerbung in der Sendung «Swiss Award» des Schweizer Fernsehens soll das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in den Ausstand treten müssen. Das übergeordnete Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) «soll entscheiden, ob das Bakom befangen ist», schreibt die «SonntagsZeitung». Der Streit sei wegen des Informationsverhaltens des Bakom ausgebrochen, das auch über laufende Verfahren informiert, wogegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verlangt, das Bundesamt als urteilende Instanz dürfe nur zu rechtskräftigen Urteilen Stellung nehmen. Das Uvek von Bundesrat Moritz Leuenberger soll nach den Sommerferien entscheiden, heisst es.