Nicht immer geht der Schweizer Presserat auf Beschwerden ein, die bei ihm deponiert werden. Doch auch aus Nichteintretensentscheiden lassen sich manchmal Hinweise für das korrekte journalistische Verhalten herauslesen. Am Dienstag veröffentlichte das Gremium, das über die Einhaltung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», zwei Stellungnahmen, die in diese Kategorie fallen.
So wies der Presserat eine Beschwerde ab, die sich mit der Bezeichnung «Knecht Blochers» in einem Titel der «Basler Zeitung» für den heutigen Bundesrat Ueli Maurer befasst hatte. Der Ausdruck sei als «kommentierende Wertung» erkennbar, und im Text werde durchaus klar, was gemeint sei: «Anfänglich als Knecht Blochers belächelt und eine beliebte Zielscheibe für Kabarettisten, emanzipierte sich Maurer schlussendlich von Blocher. Unter seiner Ägide stieg der SVP-Wähleranteil von 15 auf 29 Prozent.» Zudem sei der Ausdruck «Knecht» «weder generell noch im konkreten Zusammenhang geeignet, den Ruf des so Bezeichneten zu beeinträchtigen oder dessen Menschenwürde zu verletzen», schreibt der Presserat. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25010.htm
Ebenfalls nicht eingetreten ist der Presserat auf eine Beschwerde, die sich mit einem Bericht in der «Berner Zeitung» und im «Bieler Tagblatt» befasste. Die Zeitungen hatten über einen Mann berichtet, bei dem die Polizei Waffen beschlagnahmt hatte, nachdem er verschiedentlich Drohungen gegen Behörden ausgesprochen habe. Da der Betroffene trotz mehrfacher Aufforderung keine Begründung für seine Eingabe nachgereicht habe, habe sich der Presserat nicht mit der Sache befassen können. Zudem sei er im kritisierten Artikel durchaus zu Wort gekommen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24990.htm
Dienstag
26.05.2009