Auf einem Handy, das bei polizeilichen Ermittlungen nach einem tätlichen Angriff in Herisau beschlagnahmt wurde, sind Hinrichtungsvideos gespeichert. «Der junge Mann hat sich die Videos aufs Handy heruntergeladen. Solche von der ganz bösen Sorte, in denen Leute hingerichtet werden und so weiter», sagte Willi Moesch, Sprecher der Kapo Ausserrhoden gegenüber «20 Minuten». In der Schweiz sind Gewaltdarstellungen verboten, sie werden mit Busse und Gefängnis bestraft.
Ob es sich beim Herunterladen sogenannter Snuff-Handy-Clips um ein neues Phänomen in der Schweiz handelt, konnte der Mediensprecher der Bundespolizei (Fedpol), Guido Balmer, auf Anfrage der SDA nicht sagen. Die Strafverfolgung von Gewaltdarstellungen falle in die kantonale Kompetenz. Bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität wurden 2004 rund 6500 Verdachtsfälle gemeldet. Gemäss Balmer betrifft fast die Hälfte von ihnen die Pornografie, ein Drittel sind Spam-Meldungen. «Rund ein Prozent sind Meldungen
über Gewaltdarstellungen.» Siehe auch: Gewalt-Video auf Handy überführte Täter
Dienstag
27.12.2005