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Mittwoch
31.10.2007

Der Bundesrat hat laut einer Mitteilung vom Mittwoch den St. Galler Staatsanwalt Thomas Weltert als ausserordentlichen Staatsanwalt bestimmt, um Vorwürfe der Amtsgeheimnisverletzung abzuklären. Es geht angeblich um eine von der Bundesanwaltschaft Anfang des Jahres eingestellte Strafuntersuchung. Nach Medienberichten darüber war bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht worden.

Die Strafanzeige könnte sich unter anderen gegen Mitarbeitende von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei richten, schrieb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch. Das Verfahren könne darum nicht von der Bundesanwaltschaft geführt werden. Dies müsse eine aussenstehende Person tun. Wie üblich in solchen Fällen, gab das EJPD auch auf Nachfrage hin keine Einzelheiten bekannt. Gegenwärtig ermittelt auch der Neuenburger Generalstaatsanwalt Pierre Cornu in der Affäre Blocher-Roschacher, wo es ebenfalls um Indiskretionen und Amtsgeheimnisverletzung geht.

Ein anderes ähnliches Verfahren - eine Untersuchung gegen einen Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei - ist vom ausserordentlichen Bundesanwalt Jacques Antenen eingestellt worden, wie das EJPD am Mittwoch mitteilte. Alle Vorwürfe seien ausgeräumt worden, der Betroffene habe keine strafbaren Handlungen begangen.

In der Regel wird bei derartigen Abklärungen untersucht, ob der Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Veröffentlichung «amtlicher geheimer Verhandlungen») verletzt worden sei. Wegen der Existenz dieses Paragraphen sowie wegen des analogen Artikels 106 im Militärstrafgesetz verletzt die Schweiz den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention, hat die Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) erst kürzlich wieder festgehalten. - Siehe auch: Der Tolggen im Reinheft der Schweizer Pressefreiheit