Da bei Ebay nach den Handelsregeln keine Warenangebote zugelassen sind, die über das Internet geliefert werden, wurde der erste Versuch, eine im Internet gekaufte Musikdatei zu versteigern, auch prompt gestoppt. Die Auktion wurde von Internet-Entwickler George Hotelling gestartet, der den Song zuvor für 99 Cents beim Online-Musikshop iTunes von Apple erworben hatte. Hotelling wollte mit seiner Auktion auf die Grundsatzfrage aufmerksam machen, ob im Internet legal erstandene digitale Musikdateien wieder verkauft werden können. Denn während der private Verkauf einer erworbenen CD rechtlich erlaubt ist, bleibt bislang ungeklärt, ob dieses Recht auf digitale Musikstücke ohne Datenträger übertragbar ist.
Freitag
05.09.2003