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Freitag
16.05.2003

Bestimmte geschäftliche Telefongespräche sollen ohne Einwilligung der andern Beteiligten mitgeschnitten werden dürfen. Im Hin und Her zwischen den Kammern machte die Rechtskommission (RK) des Ständerates am Freitag diesen Kompromissvorschlag. Nach dem neuen Antrag der RK können Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftvorgänge auch ohne ausdrückliche oder konkludente Einwilligung aufgezeichnet werden. Alle Beteiligten, auch Private, dürfen Aufzeichnungen vornehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass jegliche spätere Verwertung gestattet wäre.

In der Märzsession hatte der Nationalrat eine Sonderregelung für Mitschnitte abgelehnt, die ausschliesslich der Beweisführung über den geschäftlichen Inhalt eines Gesprächs dienen. Er bestand darauf, dass die Gesprächsteilnehmer in jedem Fall zu Beginn des Gesprächs über die Aufzeichnung informiert werden müssen.