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Donnerstag
28.08.2008

Die bisherige gesetzliche Regelung der Weiterleitungs- und Zugangspreise für Telecom-Unternehmen ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörden eine Fehlkonstruktion. Denn sie koste viel Zeit und ermögliche Kuhhändel, sagten ComCom-Präsident Marc Furrer, Weko-Präsident Walter Stoffel und Preisüberwacher Rudolf Strahm zur Begründung ihres Vorstosses vom Donnerstagmorgen. Bisher könne die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) die Zugangspreise eines Telecom-Unternehmens nur auf Klage einer Konkurrentin prüfen, sagte der abtretende Preisüberwacher Rudolf Strahm am Donnerstag auf einer gemeinsamen Medienkonferenz von ComCom, Wettbewerbskommission (Weko) und Preisüberwacher in Bern.

Dies führe dazu, dass Telecom-Unternehmen darauf verzichteten, sich gegenseitig bei der ComCom zu verklagen. So könnten sie die Preise hoch halten, um weiterhin gute Margen einzustreichen, sagte ComCom-Präsident Marc Furrer. Die Leidtragenden seien die Endkunden, die viel zu viel bezahlen müssten, sagte Weko-Präsident Walter Stoffel: «Das ist keine Kleinigkeit, sondern es geht um einen dreistelligen Millionen-Betrag.» Dieser Kuhhandel führe zu hohen Preisen «und niemand kann einschreiten», sagte Strahm.

So hätten sich im Mobilfunk Swisscom, Orange und Sunrise zunächst bei der ComCom gegenseitig mit Klagen über die zu hohen Durchleitungsgebühren (Terminierungsgebühren) für Anrufe aufs Handy eingedeckt, sagte der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey im Gespräch. Dann hätten sie sich aber geeinigt und die Klagen zurückgezogen. Die dabei vereinbarte Senkung der Durchleitungsgebühren ist nach Ansicht von ComCom-Präsident Furrer immer noch ungenügend: «Wir haben in der Schweiz die vierthöchsten Terminierungsgebühren in Europa.»

Deshalb verlangten Weko, ComCom und Preisüberwacher, dass die ComCom von sich aus tätig werden könne, falls die Zugangsbedingungen von marktbeherrschenden Unternehmen diskriminierend oder die Preise zu teuer seien. «Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist es, dass sich Anbieter nicht mehr untereinander auf einen überhöhten Preis einigen und dadurch den Wettbewerb behindern könnten», hiess es. - Mehr dazu: Bundesinstanzen wollen Swisscom-Dominanz bekämpfen