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Montag
18.09.2006

Die Preise für deutschsprachige Bücher in der Schweiz werden vorläufig noch nicht freigegeben. Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen das von der Wettbewerbskommission (Weko) ausgesprochene Preisbindungsverbot aufschiebende Wirkung erteilt, wie am Montag bekannt wurde. Die Weko hatte die Buchpreisbindung 2005 nach 1999 bereits zum zweiten Mal für unzulässig erklärt. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko Wef) wies die dagegen erhobene Beschwerde des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbandes (SBVV) und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels im vergangenen Juli ab. Die beiden Verbände gelangten dagegen ans Bundesgericht, das ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde nun die aufschiebende Wirkung zuerkannt hat. Laut den Lausanner Richtern hätten die Rekurrenten einleuchtend dargelegt, mit welchen Nachteilen die sofortige Aufhebung der Buchpreisbindung verbunden wäre. Weko und Reko Wef hätten sich dem Gesuch zudem nicht widersetzt.

Die Preisbindung in der Schweiz ist im so genannten Sammelrevers geregelt. Mit diesem verpflichten sich die Buchhändler, die von den Buchverlagen festgesetzten Preise einzuhalten. Rund 90 Prozent der deutschsprachigen Bücher unterliegen der Preisbindung. - Mehr zum Thema: Bundesgericht muss sich wieder mit der Buchpreisbindung befassen und Rekurskommission hält Buchpreisbindung für illegal