Bei der Erhaltung des audiovisuellen Erbes der Schweiz besteht Handlungsbedarf. Dies ist das Fazit einer Anhörung zum Bericht Memopolitik des Bundesamtes für Kultur (BAK).
Das BAK hat im Mai 2008 den Fachbericht «Memopolitik. Eine Politik des Bundes zu den Gedächtnissen der Schweiz» vorgelegt. Der Fachbericht gibt einen Überblick über die zu bewältigenden Herausforderungen bei der Erhaltung und Vermittlung des Gedächtnisses der Schweiz und über dessen Veränderungen im digitalen Zeitalter. Das BAK hat zum Bericht die Fachkreise innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung schriftlich angehört. Nun liegen die Ergebnisse vor. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird das BAK dem Bundesrat Bericht erstatten und Massnahmen prüfen, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.
Die Mehrheit der 50 Befragten sei der Ansicht, dass aufgrund der im digitalen Zeitalter entstandenen Herausforderungen der Bund mehr Verantwortung übernehmen und die entsprechende Mittel für Massnahmen und Projekte zur Verfügung stellen soll. Als zentrales Anliegen einer Memopolitik bezeichnen die Fachkreise die Koordination. Dabei soll der Bund die Koordination über seine eigenen Institutionen hinaus unterstützen und sich auch an den internationalen Bestrebungen zur Digitalisierung von Kulturgütern beteiligen. Mit wenigen Ausnahmen findet eine Mehrzahl der Teilnehmenden eine gesetzliche Regelung der Memopolitik im föderalen Bundesstaat unnötig. Jedoch reiche es nicht aus, so die Mehrheit der Teilnehmenden, wenn nur die Bundesinstitutionen gestärkt würden. Kritisch beurteilt denn auch die Mehrheit der Teilnehmenden die vorgeschlagenen Massnahmen, welche zu zurückhaltend ausfallen würden.
Auf breite Zustimmung trifft die Bedeutung, die der Erhaltung des audiovisuellen Erbes im Bericht zukommt. Nachdem 2007 bei der Revision des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG) die rechtliche Grundlage für die Erhaltung der Programme geschaffen wurde, soll diese nun umgesetzt und die Ausführungsbestimmungen sollen erarbeitet werden. Nach Ansicht von Bibliotheks- und Wissenschaftskreisen darf die Sicherung der audiovisuellen Dokumente aber nicht zu Lasten der Bewahrung anderer Kulturgüter oder auf Kosten der Vermittlung geschehen. Im Bereich der Langzeiterhaltung digitaler Daten soll der Bund zudem mit Kantonen und interessierten Institutionen Kompetenzen aufbauen.
Dienstag
02.12.2008