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Freitag
14.09.2007

Nach dem Swisscom-Konkurrenten Sunrise hat jetzt auch die Mobilfunkfirma Orange bei der Wettbewerbskommission (Weko) eine Klage gegen die Swisscom wegen des Handy-ADSL-Bündelangebots eingereicht. Das ehemalige Monopolunternehmen habe es abgelehnt, ein gleichwertiges Grosshandels-Angebot zu machen, teilte Orange am Freitag mit. Das Bündelangebot von Swisscom zeigt laut Orange «deutlich, wie der Marktdominator seine dominante Marktstellung missbraucht: Er verdrängt die Konkurrenz, in dem er mit dem bestehenden und dem bereits angekündigten, zukünftigen Grosshandelsangebot verhindert, dass Mitbewerber ein auch nur annähernd vergleichbares Angebot auf dem Markt realisieren können, ohne dieses mit einem ruinösen Betrag subventionieren zu müssen.»

Orange bietet als Mobilfunkbetreiberin und ADSL-Wiederverkäuferin seit Juni ein Angebot an, bei dem Kunden mit einem Orange-Mobiltelefon- und einem Orange-ADSL-Anschluss von günstigeren Tarifen profitieren können. Aufgrund des Monopols des ehemaligen Staatsbetriebes müssen die Orange-Kundinnen und -Kunden dem Marktdominator jedoch immer noch die Festnetz-Grundgebühr von 25.25 Franken entrichten. Seit dem 1. April könnte Orange zwar den Festnetzanschluss entbündeln oder dem Kunden direkt in Rechnung stellen, in beiden Fällen müsste Orange jedoch die Festnetz-Grundgebühr an Swisscom entrichten.

Orange habe in Verhandlungen erfolglos versucht, Wiederverkaufskonditionen zu erhalten, mit denen ein gleiches Angebot für Orange-Kundinnen und -Kunden möglich wäre. Insbesondere fordert Orange, dass Swisscom «per sofort» entsprechende Wiederverkaufskonditionen bieten müsse. Mehr dazu: Sunrise verklagt Swisscom bei der Weko