Nun zieht auch die NZZ bei Direktbuchungen mit günstigeren Angeboten nach: «Als Antwort auf die von mehreren Verlagshäusern eingeführte Direktbuchungsentschädigung honoriert auch die NZZ - zusätzlich zur BK und JUP - Agenturen und Direktkunden für ihre Volumen sowie für ihre umfangreichen Vorleistungen im Planungs- und Abwicklungsbereich.» Das teilte die Neue Zürcher Zeitung AG am Mittwochabend in einem unspektakulären Communiqué mit. Das Brisante folgte auf dem Fusse: «Die Gewährung der `NZZ-Handlingsentschädigung` von 1% auf dem kommerziellen Anzeigenumsatz ist - wie bei der Direktbuchungsentschädigung - an verschiedene Bedingungen geknüpft», heisst es da. Es müsse ein Jahresumsatz von mindestens 500 000 Franken erreicht werden.
«Im Gegensatz zu allen anderen Modellen wird die `NZZ-Handlingsentschädigung` aber nicht nur bei Buchungen über die NZZ Media, sondern auch bei der Abwicklung über das gesamte PubliPresse-Netz, inklusive Publimedia, gewährt», schreibt die NZZ und versucht so Gelder aus der PubliGroupe (Publimedia) in die NZZ «rüberzuleiten». Mit dieser Regelung habe die NZZ AG mit ihrer Vermarktungspartnerin NZZ Media (P-Vermarktung für die NZZ) und Publicitas (P) bzw. Publimedia (P) «eine Lösung gefunden, die gewährleistet, dass der NZZ im intramedialen Einkaufswettbewerb keine Nachteile entstehen und damit die qualitative und zielorientierte Mediaplanung wieder in den Vordergrund rückt». Die neue Regelung gilt rückwirkend per 1. Januar und läuft bis zum 31. Dezember 2007. Ganz am Schluss steht (leicht kämpferisch) in Klammern: «Für das Jahr 2008 wird im Herbst 2007 die Situation neu beurteilt.»
Den Anhang sollte der Leser/Kunde dann aber auch genau und mit dem grossen Taschenrechner in der Hand durchgehen. Da heisst es dann zur neuen Regelung «im Detail»: «Höhe der `NZZ-Handlingsentschädigung`: 1% des jährlichen Netto-/Netto-Umsatzes. Entschädigungsberechtigt ist der kommerzielle Anzeigen- und Beilagenumsatz (BK- bzw. JUP-berechtigt) in den Titeln: `Neue Zürcher Zeitung`, `NZZ am Sonntag`, `Magazin Z` sowie der Anteil der NZZ im BusinessCombi.» Nicht dabei sind: «NZZ Folio» sowie «NZZ Online». «Berechtigt für den Bezug sind Agenturen (Werbe- und Mediaagenturen) oder direkt buchende Werbeauftraggeber.»
Die «NZZ-Handlingsentschädigung» werde gewährt bei Buchung über NZZ Media sowie auch über alle Filialen der Publicitas und Publimedia, siehe oben. «Die Agentur beziehungsweise der Kunde verpflichtet sich, einen professionellen Planungs- und Buchungsablauf sicherzustellen sowie die Belegs-, Erscheinungs- und Qualitätskontrolle zu übernehmen. Die Anlieferung der Anzeigen hat dabei gemäss Spezifikation von PrintOnline zu erfolgen.» Und: «Angerechnet wird jener Teil des Umsatzes, welcher fristgerecht beglichen wurde. Administrative Abrechnung und Auszahlung durch NZZ Media im Februar 2008.»
Mittwoch
24.01.2007