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Dienstag
29.01.2008

Auch für Musikpiraten im Internet gilt der Datenschutz. Das Urheberrecht von Musikproduzenten dürfe diesen Datenschutz nicht aushebeln, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit in Spanien: Dort verlangte ein Rechteverwerter vom Telekomunternehmen Telefónica die Adressen von Kunden, die im Internet Musikstücke tauschten. Telefónica hatte die Herausgabe der Daten abgelehnt: Spanisches Recht erlaube das nur für Strafverfahren oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und nationalen Verteidigung, argumentierte das Unternehmen. Daraufhin klagte die Vereinigung Promusicae, der Produzenten und Herausgeber von Musik- und Audioaufnahmen angehören. Das angerufene Gericht wandte sich an den EuGH, damit dieser die europäische Rechtslage kläre.