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Mittwoch
14.11.2007

Die Unternehmensgruppe um den privaten französischen Fernsehsender M6, Metropole Television, ist mit dem Entscheid des Bundesgerichts im Rechtsstreit gegen das Westschweizer Fernsehen TSR zufrieden. TSR klagte gegen M6 wegen des Schweizer Werbefensters. Nach der Lektüre der Begründung des Lausanner Urteils stellt Metropole Television fest, dass die Aufhebung des Urteils des Kantonsgerichts Fribourg rein formalistischer Natur sei und nur die Klageberechtigung von TSR betreffe, teilte der französische TV-Sender am Mittwoch mit.

«Das Bundesgericht hat sich in keiner Weise zur Sache selbst geäussert und hat sich darauf beschränkt, die Klage zur Beurteilung ans Kantonsgericht zurückzuweisen», heisst es der Stellungnahme von M6. Offenbar sind nun beide Parteien mit dem Bundesgerichtsentscheid zufrieden, weil auch das Westschweizer Fernsehen das Urteil positiv interpretierte. Siehe auch Bundesgericht schützt TSR im Streit um Werbefenster von M6