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Dienstag
29.01.2008

In der Verwaltung des Kantons Schwyz soll künftig, wie mittlerweile beim Bund und in vielen Kantonen der Schweiz, das Öffentlichkeitsprinzip gelten. Darüber beschliessen die Stimmberechtigten am 24. Februar. Heute gilt für Kanton, Bezirke und Gemeinden das Prinzip der Geheimhaltung. Aussenstehende Personen, die nicht Parteien eines Verwaltungsverfahrens sind, haben keinen Anspruch auf Informationen über Vorgänge in der Verwaltung oder auf Einsicht in amtliche Dokumente.

Beim Öffentlichkeitsprinzip dagegen hat jede Person das Recht, amtliche Akten einzusehen. Eine Ausnahme besteht nur für Dokumente, die der Geheimhaltung unterliegen. Mit dem Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz wird gleichzeitig der Datenschutz den bilateralen Abkommen mit der EU angepasst. Die Vorlage war im Kantonsparlament unbestritten und wurde einstimmig verabschiedet.