Ist ein Ex-Fussballprofi noch eine Person des öffentlichen Lebens? Mit dieser Frage hatte sich der Schweizer Presserat zu befassen. Auslöser war ein Bericht des «Sonntagsblicks» über einen Strafprozess gegen eine Gewinnspiel-Bande vor rund einem Jahr. Darin bezeichnete Autor Viktor Dammann einen ehemaligen französischen Profifussballer als Bandenkopf - mit vollem Namen und Bild. Das bewog den mutmasslichen Betrüger, sich - anwaltschaftlich vertreten - beim Schweizer Presserat zu beschweren.
Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Identifizierung hätte nicht bestanden, zumal er keine öffentliche Person sei und seine frühere Karriere als Fussballer nicht mit dem Medienbericht in Zusammenhang stünde, so der Beschwerdeführer. Ausserdem hätte der «Sonntagsblick» suggeriert, der Fall sei gerichtlich bereits beurteilt - und damit gegen die Unschuldsvermutung verstossen. Das Corpus Delicti war in diesem Fall der Titel von Dammans Artikel: «Warum fallen Menschen immer wieder darauf rein? Fiese Bauernfängerei. 17 Mio. ergaunert! Staatswandalt stellt Ostschweizer Gewinnspiel-Bande vor Gericht.»
Der Presserat hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Abgelehnt hat das Gremium den zweiten Punkt. Zwar seien Teile des Titels «affirmativ formuliert», trotzdem bestehe «keinerlei Gefahr, dass die Leserschaft über den Stand des Verfahrens getäuscht wird», heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.
Eine identifizierende Berichterstattung sei im Allgemeinen zulässig, «sofern die Person in der Öffentlichkeit allgemein bekannt ist und der Medienbericht damit im Zusammenhang steht», so der Presserat. Dies sei in diesem Fall nicht gegeben gewesen. Zwar gehöre ein Fussballprofi zu den Personen des öffentlichten Lebens, doch liege die Karriere des Beschwerdeführers bereits Jahrzehnte zurück. «Zudem», heisst es weiter, «besteht offensichtlich kein Zusammenhang mit dem aktuellen Medienbericht.»