Nach einer Reihe anderer Kantone und dem Bund führen jetzt auch die beiden Basel das Öffentlichkeitsprinzip ein: Die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland haben entsprechende Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung gegeben. Der Basler Justizdirektor Guy Morin und die Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro stellten die Vorlagen am Freitag vor. Neu soll jede Person das Recht auf Einsicht in amtliche Akten haben; ein besonderes Interesse müsste nicht mehr nachgewiesen werden. Zudem würde der Anspruch auf Einsicht einklagbar. Weiterhin sollen die Behörden über ihre Tätigkeit informieren.
Einschränkungen blieben bestehen, so bei der Sicherheit, dem Persönlichkeitsschutz, Entscheidsfindungen in der Regierung und Ähnlichem. Bestehende Geheimhaltungsbestimmungen würden mit den Gesetzen nicht aufgehoben, hiess es. Schon gesetzlich verankert ist das Öffentlichkeitsprinzip in der Schweiz beim Bund und den Kantonen Bern, Genf, Solothurn, Waadt und Jura. Im Aargau und in Zürich soll es 2008 in Kraft treten. Hängig sind Vorlagen in Freiburg, Neuenburg, Schwyz, St. Gallen und Wallis.
Samstag
14.06.2008